AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der biinx Consulting GmbH Straßburger Str. 27a, 77652 Offenburg.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der biinx Consulting GmbH erteilten Aufträge, auch wenn sie in späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber bei der Beauftragung oder in der Auftragsbestäti- gung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt



1. Urheberrecht und Nutzungsrecht


Jeder der biinx Consulting GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an unseren Werkleistungen ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Dem Auftraggeber werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte durch die biinx Consulting GmbH übertragen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die biinx Consulting GmbH hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken und auf der Website selbst als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die biinx Consulting GmbH zur Forderung von Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Bei Verwendung der Software zu Präsentationszwecken in den Printmedien und/oder elektronischen Medien ist unser vorheriges schriftliches Einverständnis erforderlich. Dies gilt nicht für die Verwendung der Website als Screenshot.



2. Erstellung von Online Shops & Websites


Die Erstellung einer Website umfasst die Planung und Erstellung der erforderlichen Software zur Einrichtung der Website im Internet.
Für die Platzierung und Unterhaltung der Website im Internet bedarf es des Abschlusses eines besonderen Website-Hosting-Vertrages. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliches zur Erstellung der Website notwendige Basismaterial in von der biinx Consulting GmbH vorgegebenen Formaten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, der biinx Consulting GmbH das Basismaterial zum Zwecke der Durchführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen.
Soweit an dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/ oder diese Befugnisse uns zur Durchführung des Auftrages einzuräumen.
Sofern Dritte der biinx Consulting GmbH gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung von Basismaterial in die Website Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird die biinx Consulting GmbH den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die biinx Consulting GmbH von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, diese bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadenersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf deren Verlangen hin zu übernehmen.
Zunächst wird durch die biinx Consulting GmbH ein Prototyp der Website mit den Grundfunktionalitäten erstellt. Die Grundfunktionalitäten werden von dem Auftraggeber und der biinx Consulting GmbH einvernehmlich gesondert vereinbart. Der Prototyp ist von dem Auftraggeber abzunehmen. Nach der Abnahme des Prototyps wird die Website auf dessen Grundlage und etwaiger Änderungen fertig gestellt.



3. Vergütung


Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des vertraglich festgelegten Stundensatzes, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die biinx Consulting GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich vereinbarten zu verlangen.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die biinx Consulting GmbH für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
Befindet sich der Auftraggeber mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so ist die biinx Consulting GmbH berechtigt, die Arbeiten bis zum Eingang der Zahlungen des Auftraggebers zu unterbrechen. Eventuell vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich dann entsprechend. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten, ebenso die Geltendmachung weitergehender Rechte nach der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der biinx Consulting GmbH und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Zahlungsverzug ist die biinx Consulting GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass der biinx Consulting GmbH infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich bzw. entfällt dann entsprechend.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend des vertraglich festgelegten Stundensatzes gesondert berechnet. Die biinx Consulting GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der biinx Consulting GmbH die dazu notwendigen Vollmachten zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit der biinx Consulting GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Programmieraufgaben, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten



4. Vertragslaufzeit


Der Kunde entscheidet sich bei Abschluss des Vertrages für eine Vertragslaufzeit. Die Laufzeit kann dabei entweder direkt bestimmt werden, oder ist in der Tarifbezeichnung enthalten und darüber auszuwählen.

Der Kunde kann jederzeit zum Ende der Vertragslaufzeit in einen niedrigeren Tarif wechseln oder seinen Vertrag vollständig Kündigen.
Ein vom Kunden gewünschter Tarifwechsel in einen höheren Tarif , oder Hinzufügen weiterer Online-Verkaufsplattformen / Online-Shop-Systeme kann jederzeit im laufenden Monat zum Beginn des laufenden Monats erfolgen.
Die Abrechnung erfolgt dann rückwirkend zum Beginn des laufenden Monats gemäß dem neuen, höheren Tarif.

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht wirksam zum Vertragsende gekündigt wird. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Eine außerordentliche Kündigung vor Ende der Vertragsdauer ist nur in Sonderfällen, nur bei nachweislich wichtigem Kündigungsgrund, und nur nach absprache mit der biinx Consulting GmbH möglich.
Im Falle einer Kündigung ist der Kunde dazu verpflichtet, der biinx Consulting GmbH Zugriff auf sein System zu gewähren damit sämtliches Eigentum der biinx Consutling GmbH entfernt werden kann.
Zusätzlich verplfichtet siche der Kunde dazu, die von der biinx Consulting GmbH installierten System nicht zu verfielfältigen oder ohne Rücksprache mit der biinx Consulting GmbH an einen andren Ort zu verlagern.



5. Eigentumsvorbehalt


An allen Produkten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Rechte am geistigen Eigentum und alle übrigen Eigentumsrechte der biinx Consulting Software und Dienstleistungen sind nicht übertragbar. Die Originale sind daher nach einer angemessenen Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wie derherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Hat die biinx Consulting GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer vorherigen Zustimmung geändert werden.



6. Korrektur und Änderungen


Vor Ausführung von Vervielfältigungen sind der biinx Consulting GmbH Muster vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zur Endabnahme der Software eine Änderung und/oder Ergänzung des Prototyps zu verlangen. Die biinx Consulting GmbH wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit unseres Betriebes zumutbar sind und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zu Grunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit ergibt.
Die biinx Consulting GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung unterrichten. Der Auftraggeber und die biinx Consulting GmbH verpflichten sich, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme über eine Anpassung des vertraglichen Leistungsgefüges, insbesondere über ggf. erforderliche Abänderungen des Zeitplans und über eine Zusatzvergütung für entstehenden Mehraufwand zu verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der bezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag von der biinx Consulting GmbH ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung dieses Vertrages nach § 649 BGB bleibt unberührt.
Im Falle eines Änderungsverlangens verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens unsere Arbeiten unterbrochen waren. Die biinx Consulting GmbH ist berechtigt, für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung zu verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Auftraggeber dies schriftlich mitgeteilt wurde.



7. Abnahme


Die biinx Consulting GmbH wird dem Auftraggeber die Fertigstellung des Prototyps und der Software mitteilen, zum Zwecke der Abnahme durch den Auftraggeber an dem vereinbarten Standort installieren und den Auftraggeber über den Abschluss der Installation schriftlich informieren.
Nach erfolgreicher Installation wird die biinx Consulting GmbH den Auftraggeber in die Nutzung des Prototyps und der Software einweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Prototyp und die Software innerhalb von 7 Tagen nach der jeweiligen Einweisung auf ihre Funktionsfähigkeit und auf die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen zu überprüfen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb der bezeichneten Prüffrist eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel vorgelegt hat, gelten der Prototyp bzw. die Software als abgenommen. Auf diese Folge wird der Auftraggeber bei der Einweisung besonders hinweisen.



8. Gewährleistung


Die biinx Consulting GmbH leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der zwischen dem Auftraggeber und ihr getroffenen Vereinbarung. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Jegliche Gewährleistung durch die biinx Consulting GmbH erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch Nichteinhalten der in der Software enthaltenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Auftraggeber die Software ohne unsere Zustimmung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.



9. Haftung


Die biinx Consulting GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
Die biinx Consultings GmbH haftet für entstandene Schäden jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die biinx Consultings GmbH verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Die biinx Consulting GmbH haftet für diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sofern die biinx Consultings GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht unsere Erfüllungsgehilfen. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt für die biinx Consulting GmbH jede Haftung.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die biinx Consulting GmbH nicht. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsver handlungen sind ausgeschlossen. Die biinx Consulting GmbH haftet aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der erstellten Software selbst entstanden sind, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Die biinx Consultings GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgeb liebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die die biinx Consultings GmbH vorbehalten sätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

In diesen Fällen gilt folgendes:
Die biinx Consulting GmbH haftet für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die biinx Consulting GmbH, es sei denn, es handelt sich um nicht vorhersehbare Schäden.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung durch die biinx Consulting GmbH sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welche(r) wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.



10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen


Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künst lerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die biinx Consulting GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durch- führung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann diebiinx Consulting GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers ist die biinx Consulting GmbH auch berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Geltendmachung eines Weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der biinx Consulting GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die biinx Consulting GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.



11. Datenschutz und Einwilligungsklausel


Die biinx Consulting GmbH nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und verarbeitet die erhobenen Kundendaten ausschliesslich unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Mitarbeiter von biinx Consulting sind dem Gesetz nach der Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Der Kunde ist hiermit unterrichtet und willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes der biinx Consulting – hier insbesondere zur Leistungserbringung aus dem Vertrag – erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sollte er sein Recht auf Sperrung oder Löschung ausüben, und sollte biinx Consulting als Folge damit ihre Leistungen aus dem Vertrag nicht mehr erbringen können, hat der Kunde bis zum Ablauf des Vertrages kein Anrecht auf Erbringung der Vertragsleistung seitens biinx Consulting. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.



12. Schlussbestimmungen


Ist der Auftraggeber Vollkaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Der Auftraggeber wird seine Rechte aus der geschlossenen Vereinbarung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die biinx Consultings GmbH an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der biinx Consulting GmbH anerkannt worden sind.
Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen schriftlichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst.


Sollten einzelne Bestimmungen einer der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

biinx Consulting GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Seiwald.

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